Nasdaq Sustainability Solutions

    Nachhaltigkeits-Omnibus Webinar-Übersicht

    Ressourcenzentrum

    EU-Nachhaltigkeits-Omnibus

    Am 16. Dezember 2025 erzielten die europäischen Gesetzgebungsorgane eine Vereinbarung über den Text des Nachhaltigkeits-Omnibus, zehn Monate nachdem das Omnibus-Paket erstmals vorgeschlagen wurde. Ziel der Vereinbarung war es, die Richtlinien zur Unternehmensnachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD) zu vereinfachen. Die Berichtspflichten wurden erheblich reduziert, und der Beginn der Offenlegungen für viele Berichtspflichtige verschoben. Im Folgenden finden Sie Ressourcen und Einblicke, wie Ihr Unternehmen diese Veränderungen berücksichtigen sollte. Nasdaq Sustainability Solutions ist Ihr Partner; wir stellen Ihnen die neuesten Erkenntnisse zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Navigation durch diese dynamischen regulatorischen Veränderungen.

    Wesentliche Erkenntnisse

    • Der Nachhaltigkeits-Omnibus verfolgt das Ziel, das regulatorische Umfeld für Unternehmen zu vereinfachen und gleichzeitig die Ziele des Europäischen Grünen Deals zu unterstützen.
    • Reduzierung des Anwendungsbereichs: Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen gemäß CSRD und CSDDD wurde erheblich eingeschränkt. Die Schwellenwerte für die Berichtspflicht beschränken sich auf folgende Kriterien:
      • CSRD: Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. €
      • CSDDD: Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Mrd. €

    Wen betrifft der Nachhaltigkeits-Omnibus?

    • Die Compliance mit der CSRD wird künftig nur noch von Unternehmen mit einem Nettoumsatz von über 450 Mio. € und einem Durchschnitt von mehr als 1.000 Beschäftigten im Geschäftsjahr verlangt. Damit fallen alle kleineren Unternehmen nun aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie heraus.
    • Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen im Rahmen der CSRD wird um etwa 90 % reduziert.
    • Zu den weiterhin erfassten Unternehmen gehören Teile der früheren Welle Eins, Welle Zwei sowie Nicht-EU-Unternehmen oder Welle Vier, während KMU nun vollständig ausgeschlossen sind.
    • Die Compliance mit der Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit (auch CSDDD oder CS3D genannt) wird künftig nur noch von Unternehmen mit einem jährlichen Durchschnitt von mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Mrd. € im letzten Geschäftsjahr verlangt. Zudem wurde die Verpflichtung zur Einführung eines Klimaschutz-Übergangsplans im Rahmen der CSDDD aus dem finalen Text des Nachhaltigkeits-Omnibus gestrichen.
    • Ein VSME, ein freiwilliger Standard für kleine und mittlere Unternehmen, wurde von EFRAG entwickelt und von der Europäischen Kommission als Empfehlung für Unternehmen unterhalb der neuen Schwelle übernommen. Der VSME-Standard hilft dabei, die Obergrenze der Wertschöpfungskette oder den Umfang der Informationen zu definieren, die Unternehmen von ihren Lieferanten verlangen können. 

    Wie geht es weiter?

    • Der Nachhaltigkeits-Omnibus sieht die Veröffentlichung neuer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, die zur Einhaltung der CSRD genutzt werden sollen. EFRAG, die technische Organisation, die für die Überarbeitung und Vereinfachung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) zuständig ist, hat die Aktueller Entwurf der überarbeiteten Standards Anfang Dezember. 
    • Die überarbeiteten ESRS wurden der Europäischen Kommission vorgelegt. Es wird erwartet, dass diese Berichtstandards bis Mitte 2026 per delegiertem Rechtsakt in Kraft treten. Sie gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
    • Die überarbeiteten Standards werden kürzer und einfacher sein. 61 % der Datenpunkte wurden gestrichen, und alle freiwilligen Offenlegungen wurden entfernt.  

    Welche weiteren Änderungen wurden an der Gesetzgebung vorgenommen?

    • Der Prozess der Doppelten Wesentlichkeitsbewertung (DWA) wurde vereinfacht, wobei ein Top-down-Ansatz empfohlen wird. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit bleibt unverändert, und eine DWA ist weiterhin erforderlich, um den Anforderungen der CSRD zu entsprechen.
    • Der Omnibus hat den Plan von EFRAG zur Entwicklung von Branchenstandards aufgehoben
    • Die Europäische Kommission wird bis Juli 2027 Standards für begrenzte Sicherheit verabschieden. Die frühere Verpflichtung, schrittweise zu angemessener Sicherheit überzugehen, wurde aufgehoben. 

    Änderungen der CSRD im Rahmen des Nachhaltigkeits-Omnibus

    Bisheriger Anwendungsbereich der CSRD 

    Zeitplan nach dem Omnibus 

    Anwendungsbereich nach dem Omnibus

    CSRD „Erste Welle“

    • Unterliegt der NFRD  

    • An einem von der EU regulierten Markt gelistet  

    • Mit 500 oder mehr Beschäftigten 

     

    Berichterstattung für 2025 und 2026 unter Verwendung des ESRS-Satzes Eins (vor dem Nachhaltigkeits-Omnibus ESRS).

    • Betroffene Unternehmen können die Bestimmungen des "Quick Fix" nutzen, um die Berichterstattung bestimmter Daten zu verzögern 

    Berichterstattung 2027 mit dem vereinfachten ESRS.

     

    Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 450 Mio. € 

    CSRD "Zweite Welle"  

    Große Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

    • Nicht in der ersten Welle enthalten   

    • Börsennotiert oder nicht börsennotiert 

     

    Zweijährige Verzögerung im aktuellen Berichtszeitplan, Berichte für weiterhin erfasste Unternehmen sind nun 2028 fällig.

     

    Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 450 Mio. € 

    CSRD „Dritte Welle“

    • Börsennotierte KMU 

     

    Von der verpflichtenden Berichtspflicht ausgenommen

     

    Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten wären ausgenommen, was alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) umfasst. Diese Unternehmen können freiwillig unter Verwendung des VSME-Standards Bericht erstatten. 

    CSRD "Vierte Welle" 

    • Nicht-EU-Berichterstatter 

     

    Erforderlich im Jahr 2029 für Daten aus dem Jahr 2028.

     

    Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 450 Mio. € in der EU und mindestens einer EU-Tochtergesellschaft oder -Niederlassung mit einem Umsatz von über 200 Mio. €. 

    Umfragechart zum Omnibus-Webinar

    Nasdaq-Umfrageergebnisse

    Nasdaq befragte* 436 Nachhaltigkeitsfachleute aus verschiedenen Branchen in den USA und Europa zu ihrem Stand der CSRD-Vorbereitung und stellte eine große Bandbreite an Bereitschaft fest.

    Die Mehrheit der Umfrageteilnehmer gab an, über ein mittleres Maß an CSRD-Vorbereitung zu verfügen:

    • 45 % unterliegen ihr in den nächsten zwei Jahren (sofern keine Änderungen eintreten).

    • 27 % bereiten sich vor und bilden sich weiter, berichten jedoch noch nicht. 

    *Umfrageergebnisse basieren auf den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Webinars vom 13. Februar 2025 mit dem Titel „The EU Omnibus: What could it mean for EU Nachhaltigkeit Regulations?“. Die Aufzeichnung des Webinars finden Sie hier.

    Nasdaq-Umfrageergebnisse

    Nasdaq befragte* 436 Nachhaltigkeitsfachleute aus verschiedenen Branchen in den USA und Europa zu ihrem Stand der CSRD-Vorbereitung und stellte eine große Bandbreite an Bereitschaft fest.

    Die Mehrheit der Umfrageteilnehmer gab an, über ein mittleres Maß an CSRD-Vorbereitung zu verfügen:

    • 45 % unterliegen ihr in den nächsten zwei Jahren (sofern keine Änderungen eintreten).

    • 27 % bereiten sich vor und bilden sich weiter, berichten jedoch noch nicht. 

    *Umfrageergebnisse basieren auf den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Webinars vom 13. Februar 2025 mit dem Titel „The EU Omnibus: What could it mean for EU Nachhaltigkeit Regulations?“. Die Aufzeichnung des Webinars finden Sie hier.

    Bleiben Sie informiert

    Einblick-Tracker Abbildung 2

    KI-gestützter CSRD-Einblick-Tracker

    Frühe Einblicke in berichtende Unternehmen, bereitgestellt von Nasdaq Lens™

    Nasdaq Lens analysierte die Unternehmen, die ihre CSRD-konformen Jahresberichte veröffentlicht haben. Erkenntnisse aus dieser Analyse umfassen Trends zur doppelten Wesentlichkeit, Berichtsformate und Offenlegungstiefe, die im Kontext der CSRD-Entwicklung sowie der EU-Regulierungsdiskussionen zur globalen Wettbewerbsfähigkeit und den Omnibus-Bemühungen von Bedeutung sind. 

    Tracker öffnen ->

    Frühe Einblicke in berichtende Unternehmen, bereitgestellt von Nasdaq Lens™

    Nasdaq Lens analysierte die Unternehmen, die ihre CSRD-konformen Jahresberichte veröffentlicht haben. Erkenntnisse aus dieser Analyse umfassen Trends zur doppelten Wesentlichkeit, Berichtsformate und Offenlegungstiefe, die im Kontext der CSRD-Entwicklung sowie der EU-Regulierungsdiskussionen zur globalen Wettbewerbsfähigkeit und den Omnibus-Bemühungen von Bedeutung sind. 

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    Erhalten Sie eine kostenfreie CSRD-Bereitschaftsbewertung von Nasdaq Lens, die generative KI und Erkenntnisse aus über 9.000 globalen Unternehmen nutzt, um Fortschritte und Lücken auf dem Gesamtbereitschaftsniveau der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) aufzuzeigen.

    Fordern Sie Ihre kostenlose Bewertung an ->

     

     

    1 Stand 20. Februar 2025; Die prozentuale Veränderung basiert auf Daten vom 20. Februar 2025 (aktuelle Analyse) im Vergleich zum 7. Februar 2025 (vorherige Analyse); Die Analyse konzentriert sich auf in der EU ansässige Unternehmen; ESRS 2 ist ausgeschlossen

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    KI-Übersetzung

    Unser Übersetzungswerkzeug strebt Genauigkeit an, doch keine maschinelle Übersetzung ist fehlerfrei oder ein Ersatz für menschliche Übersetzer. Übersetzungen werden als Service bereitgestellt, "wie sie sind." Wir übernehmen keine Gewähr für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Korrektheit der Übersetzungen vom Englischen in andere Sprachen. Bestimmte Inhalte können aufgrund von Softwarebeschränkungen nicht exakt übersetzt werden.

    Auf der Website hat der Originaltext auf Englisch Vorrang. Abweichungen in der Übersetzung sind unverbindlich und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit für Compliance oder Durchsetzung. Bei Fragen zur Genauigkeit des übersetzten Inhalts konsultieren Sie bitte die offizielle englische Version unserer Website.

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