Registrierter BMR-Administrator
Nasdaq Copenhagen ist seit dem 4. Juli 2019 ein registrierter BMR-Benchmark-Administrator gemäß der Europäische Benchmarks-Verordnung . Der Benchmark-Administrator wird von der dänischen Finanzaufsichtsbehörde reguliert. Die Registrierung ermöglicht es Benchmark-Nutzern, weiterhin auf die breite Palette von Finanzindizes von Nasdaq zuzugreifen, die unter den Geltungsbereich von BMR fallen.
Nasdaq unterstützt voll und ganz die Ziele des BMR, die Integrität und Transparenz von Benchmark-Indizes zu fördern und eine größere Konsistenz bei Finanzbenchmarks zu erreichen. Nasdaq ist fest entschlossen, die höchsten Standards der Index-Governance sicherzustellen.
Marktbenachrichtigung und Beratung
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Befürwortung
Als Drittland-Administrator verpflichtet sich Nasdaq, Inc. in den USA voll und ganz, die Genehmigung der Danish Financial Supervisory Authority einzuholen, wie es für die proprietären Indizes von Nasdaq, Inc. erforderlich ist (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den OMXS30, OMXC25, OMXH25, OMX Stockholm Benchmark), für die Nasdaq die vollständige Aufsicht hat und die Nasdaq als im Geltungsbereich von BMR identifiziert hat und für die Produkte innerhalb der Europäischen Union solche Indizes verfolgen.
Nasdaq, Inc. wird die Genehmigung so schnell wie möglich anstreben, jedoch nicht später als die im BMR Artikel 51 festgelegte Frist. Gemäß der Regulation (EU) 2023/2222 vom 14. Juli 2023 wurde die Frist auf den 31. Dezember 2025 verlängert. Gleichzeitig verfolgen wir aufmerksam die Überprüfung des BMR-Regimes, die derzeit in der EU läuft, da die regulatorische Überprüfung das Drittland-benchmark-Regime ins Visier nimmt und dessen Umfang reduzieren möchte.
Beschwerderichtlinie und Verfahren
Nasdaq bemüht sich, seinen Kunden Dienstleistungen von höchstem Standard zu bieten und seine Geschäfte mit Integrität zu führen. Im Falle einer Beschwerde senden Sie diese bitte per E-Mail an bmrbenchmarkcomplaints@nasdaq.com.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Beschwerderichtlinie.
Änderungen an einer Benchmark-Methodik
Dieses Verfahren dokumentiert den Prozess zur Vorschlagserstellung und Implementierung einer (wesentlichen) Änderung einer Benchmark-Methodik. Es gilt für alle Nasdaq Copenhagen BMR Benchmarks.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die interne Verfahren des BMR-Administrators.
Beendigungsverfahren
Dieses Verfahren dokumentiert den Prozess zur Einstellung von Benchmarks. Es gilt für alle Nasdaq Copenhagen BMR-Benchmarks.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die interne Verfahren des BMR-Administrators.
Überwachungsausschuss
Nasdaq hat eine Aufsichtsinstanz eingerichtet ("The BMR Oversight Committee"). Die Aufgabe des BMR Oversight Committee besteht darin, die Aufsicht über alle Aspekte der Bereitstellung von Benchmarks sicherzustellen.
Zusammensetzung des Aufsichtsausschusses
Der Board of Directors von Nasdaq Copenhagen hat die folgenden Personen als Mitglieder des BMR genehmigt.
Stimmberechtigte Mitglieder
- Arminta Saladziene, VP, Post-Trade-Management und Europäische Trading-Dienstleistungen (Chairman)
- Emily Spurling, SVP, Global Head of Index
- Johan Mattsson, SVP, Deputy General Counsel
- John Yetter, VP, Co-Chief Compliance Officer
- Henrik Husman, VP, President Nasdaq Helsinki & Head of Equity Development
Nicht stimmberechtigte Mitglieder
- Pat Dunn, VP, Head of Global Index Governance
- Minela Hadziomerovic Johansson, Risk Officer
- Maja Krarup Kawalska, BMR Compliance Officer
Nehmen Sie Kontakt auf
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